Schüler die beim Eintritt in die bayerische Realschule zuvor keinen IT-Unterricht hatten, sind berechtigt an einer Notenfeststellungsprüfung teilzunehmen. Meist handelt es sich um Schüler die vom Gymnasium, einer Mittel- bzw. Hauptschule oder einer Schule in einem anderen Land bzw. Bundesland kommen. Den Termin legt die aktuelle Realschule selbst fest. In der Regel liegt dieser Termin im Dezember des jeweiligen Eintrittjahres.
Der Schüler hat die Möglichkeit (keine Verpflichtung!) alle Leistungen die bis zu dem Termin der Notenfeststellungsprüfung erbracht wurden nicht werten zu lassen. Die Note die aus der Notenfeststellungsprüfung hervorgeht ist die aktuelle Jahresfortgangsnote. So hat der Schüler die Chance den unbekannten Unterrichtsstoff nachzulernen.