Staatsinstitut für Schulbildung und Schulqualität
In IT werden lt. Bayerischer Realschulordnung §18 keine Schulaufgaben geschrieben. Die Noten in IT können aus Unterrichtsbeobachtungsnoten, mündlichen Noten, praktischen Leistungsnachweisen und Kurzarbeiten gebildet werden.
Die Anzahl der Leistungsnachweise ist in der Bayerischen Realschulordnung § 19 geregelt.